Bundesgericht segnet Wahlrecht ab 16 Jahren ab – Ruland: Auch in Rheinland-Pfalz sollte Altersgrenze gesenkt werden

Veröffentlicht in Pressemitteilung

Anlässlich des gestrigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum kommunalen Wahlrecht ab 16 Jahren erklärt der jugendpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Marc Ruland: „Das Urteil der Leipziger Richter ist ermutigend. Klipp und klar haben die Juristen geurteilt, dass auch 16- und 17-Jährige auf kommunaler Ebene das Wahlrecht haben dürfen. Es gibt eben keine gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken. 

Der Urteilsspruch stellt auch eine Ermutigung dar, dass wir als Ampel-Koalition in Rheinland-Pfalz den Weg zur Einführung des Wahlalters ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen gehen. In vielen Bundesländern ist dieses schon eingeführt worden. Nur in Ländern wie Hessen, Bayern und eben auch Rheinland-Pfalz gilt bei Kommunalwahlen noch das Mindestalter von 18 Jahren.“ Ruland sagt weiter: „Junge Menschen mit 16 und 17 Jahren haben das Gespür und die Informationsgrundlage, um in einer Demokratie entscheiden zu können, wer sie in den Parlamenten vertreten soll und wer ihr Bürgermeister und Landrat sein soll. Zurecht wird immer wieder darauf hingewiesen, dass auch junge Menschen „Demokratie leben“ sollen. Dies heißt dann auch, ihnen ein kommunales Wahlrecht zuzugestehen.“

 
 

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