kleine Anfrage

Die Kleine Anfrage kann von jedem einzelnen Abgeordneten gestellt werden. Sie darf sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen, mit ihr können also nur einzelne Aspekte eines politischen Bereichs angesprochen werden. Eine Kleine Anfrage muss ferner kurz beantwortbar sein. Dies bedeutet, dass sie höchstens sieben Einzelfragen enthalten darf; Unterfragen nach bestimmten Details werden als selbstständige Fragen gewertet. Eine kurze und knappe Darstellung der zur Begründung notwendigen Tatsachen (sog. Vorspann) ist zulässig. Die Antwortfrist beträgt drei Wochen. 

Anfragen von Marc Ruland:

Unwetterereignisse am Wochenende und die Absage von Rock am Ring

Kleine Anfrage - Gut Leben im Alter in Mayen-Koblenz

Sonstige Anfragen:

Kleine Anfrage -  Aktion Regenbogen des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen

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