Ruland: „Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit wird ermöglicht“

Veröffentlicht in Pressemitteilung

Andernach wird im nächsten Jahr über entsprechende Novelle der Friedhofssatzung beraten können

 

Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute wichtige Änderungen am Bestattungsgesetz des Landes beschlossen. Der Mayen-Koblenzer Landtagsabgeordnete Marc Ruland (SPD) begrüßt dies sehr. Es ermöglicht, dass in kommunalen Friedhofsatzungen ein Verbot von Grabmalen aus Kinderarbeit beschlossen werden darf. Hierzu hatten Kommunen bisher keine Ermächtigungsgrundlage und konnten keine wirksamen Regelungen treffen. Dieses Problem ist in der Rechtsprechung Bestandteil mehrerer – teils höchstrichterlicher – Rechtsprechung gewesen. Ruland selbst ist durch seine ehrenamtliche Tätigkeit im Stadtrat Andernach auf die Thematik aufmerksam geworden. Auf dessen Initiative hin wurde das Thema als Gesetzesentwurf angegangen und nun beschlossen.

Zu dem Gesetzesentwurf erklärt der Abgeordnete Marc Ruland: „Es ist nun endgültig an der Zeit, der Kinderarbeit in der Grabsteinproduktion entgegenzuwirken! Der Gedanke, dass in manchen Regionen der Welt Kinderhände unter Zwangsarbeit in Steinbrüchen ihre Gesundheit gefährden, damit Grabsteine auf dem Markt möglichst günstig sind, ist erschütternd. Das Bild von Kindern, die statt zu spielen oder zu lernen, schwere Felsblöcke schleppen, Natursteine mit notdürftig, gefährlichen Arbeitsmitteln bearbeiten und dabei Steinstaub ihre Lungen verschmutzt, muss jeden verantwortungsbewussten Entscheidungsträger zum Handeln bewegen: Diese Gräuel müssen wir verhindern, indem solche Grabsteine bei uns keine Abnehmer finden. Kommunalen und kirchlichen Friedhofsträgern wird durch diese Gesetzesnovelle nun ermöglicht, durch ihre Friedhofssatzungen die Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit zu verbieten. Zulässig sind dann nur die Grabsteine, die nachweislich nicht aus Kinderarbeit hergestellt wurden. Das ist der richtige Weg. Unser Ziel ist und bleibt, Kinderarbeit komplett zu verhindern.“

 
 

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