Andrea Nahles fordert mit Fraktion mehr Mittel für Prävention und Rehabilitation im Alter

Veröffentlicht in Pressemitteilung

Die Bundestagsabgeordnete fordert eine Anpassung der Mittel der Rentenversicherung für ältere Menschen

BERLIN/REGION: "Der älteren Generation bei Krankheit einen besseren Zugang zu Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu verschaffen", das hat sich die SPD auf die Fahne geschrieben. Mit der Arbeitsgemeinschaft 60 plus der SPD und deren Bundesvorsitzenden, Angelika Graf, erklärt die Bundestagsabgeordnete Andrea Nahles:
„In einer älter werdenden Gesellschaft müssen Prävention und Rehabilitation gestärkt werden. Die Bundesregierung muss ihren "Rentendialog" dringend um das Thema Rehabilitation erweitern.“

Eine Ursache für Armutsrenten liege nicht selten in der mangelnden Erwerbsfähigkeit. Deshalb müssten für die Wiederherstellung und den Erhalt der Erwerbsfähigkeit ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. „Eine Debatte über längere Lebensarbeitszeiten macht ansonsten keinen Sinn“, sagte Nahles. Schon häufig habe sie in ihrem Bürgerbüro erlebt, dass Reha-Maßnahmen für Ältere mit Blick auf das nahende Rentenalter der Betroffenen abgelehnt würden. „Im Vordergrund stand immer viel zu sehr die Frage, ob sich eine Maßnahme zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit angesichts des Alters noch rechnet.“

Das Prinzip "Reha vor Rente", so Nahles, könne aber nur umgesetzt werden, wenn die gesetzliche Rentenversicherung die demografische Entwicklung berücksichtigt. Das entscheidende Kriterium für die Höhe der Mittel müsse der tatsächliche Bedarf sein. „Wir, die SPD-Bundestagsfraktion fordert, die demografische Entwicklung künftig bei dem Budget der gesetzlichen Rentenversicherung für Reha-Leistungen zu berücksichtigen. Bisher ist die Entwicklung dieser Mittel an die Lohnentwicklung geknüpft und begrenzt.“

So werde der steigende Bedarf an Reha-Leistungen in einer älter werdenden Gesellschaft bisher nicht berücksichtigt, so dass die Rentenversicherungsträger zunehmend Probleme haben, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. „Leistungen zur Teilhabe, die Verhinderung eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben oder die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dürfen nicht an einer fehlenden finanziellen Ausstattung scheitern“, mahnte Nahles.

 
 

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