Bund hat neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Blick

Veröffentlicht in Pressemitteilung

Frühjahr 2020 soll Entwurf für neues Gesetz vorliegen – Mehr Rechtssicherheit für Kommunen

 

Ende 2019 endete ein Dialogprozess zur Kinder- und Jugendhilfe gemäß des Sozialgesetzbuch VIII. Dieses Sozialgesetzbuch regelt die Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe von staatlicher Seite aus. Das Gesetz erfasst beispielsweise die Jugend(sozial)arbeit, die Familienbetreuung oder auch die Kindertagesbetreuung. Dass das SGB VIII reformbedürftig ist, ist allgemeine Ansicht aller Experten.

Der Dialog- und Beteiligungsprozess garantiert nun, dass alle Blickwinkel, Sichtweisen und Themengebiete durch die kommende Reform beachtet werden. 

„Das Ergebnis zeigt, was gemeinsam erreicht werden kann. Dem Bericht ist eine Debatte vorausgegangen, die dokumentiert wurde und dabei ganze 1.300 Seiten umfasst. So ist es gelungen, dass die kommende Reform genau die Änderungen erreicht, die fachlich zeitgemäß sind“, so der Andernacher Landtagsabgeordnete Marc Ruland (SPD). Die relevantesten Ziele des neuen Gesetzes sind mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien, Stärkung von Kinder- und Jugendschutz, Verbesserung der Situation von Pflege- und Heimkindern sowie mehr Prävention vor Ort. 

„Besonders wichtig ist, dass unterstützungsbedürftige Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung ihre Hilfe künftig aus einer Hand erhalten sollen. Denn Ziel ist eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe“, so Ruland weiter. „Für Kommunen soll außerdem eine gesetzliche Regelung der Präventionsarbeit im SGB VIII mehr Rechtssicherheit liefern, wenn es beispielsweise darum geht, die Unterstützungsangebote in Kitas, Familienzentren oder Jugendclubs zu kommunizieren.“

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend wird den Bericht nun prüfen und im Gesetzgebungsverfahren einbeziehen. „Ich bin gespannt, wie das Gesetzgebungsverfahren verlaufen wird. Es ist für unsere Kommunen von besonderer Bedeutung, dass hier entscheidende Trends gesetzt werden. Unter anderem kann die höhere Rechtssicherheit den Kommunen bei der Planung ihrer Aufgaben eine starke Stütze bieten. Diese mögen die Jugendämter im Landkreis Mayen-Koblenz als Chancen frühzeitig erkennen und nutzen“, so Ruland abschließend.

 
 

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