CDU-Fraktion möchte rasche Klarheit in Mauss-Affäre verhindern – Oppositionsfraktion ist offensichtlich sehr nervös

Veröffentlicht in Landespolitik

Die CDU-Landtagsfraktion hat heute verhindert, dass das Gebaren des CDU-Landesverbands im Zusammenhang mit der Mauss-Spendenaffäre im morgigen Innenausschuss behandelt werden kann. Dazu erklärt Martin Haller, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion: „Das Agieren der CDU-Fraktion dokumentiert, dass es CDU und CDU-Fraktion nicht um Aufklärung in der Mauss-Affäre geht. Sie versucht, sich in der Affäre weg zu ducken und argumentiert mit vermeintlich formalen Gründen. Tatsächlich ist es zwischen den Fraktionen usus, verfristete Anträge auf die Tagesordnung zu setzen, wenn diese aufgrund der aktuellen Entwicklungen erst nach Ablauf der Frist eingereicht werden konnten. Genau dies ist bei dem von der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag der Fall.“

 

Haller stellt klar: „Unmittelbar nach dem die SPD-Fraktion gestern den Antrag beim Landtag eingereicht hat, haben wir die Verwaltung darum gebeten, eine Teilnahme des Landesdatenschutzbeauftragten an der Sitzung zu ermöglichen. Es ist ja gerade beabsichtigt, den Datenschutzbeauftragten zum Zentrum der Beratungen zu machen. Die Möglichkeit der Beteiligung des Beauftragten sieht die Geschäftsordnung des Landtags vor. Es ist daher absurd, wenn die CDU-Fraktion argumentiert, die SPD-Fraktion habe den Landesdatenschutzbeauftragten beeinflussen oder umgehen wollen. Die von der CDU-Fraktion vorgeschobene Annahme, eine Beratung im Innenausschuss wäre geeignet, ihn oder seine Behörde zu „beeinflussen“, ist als Affront gegenüber Person und Institution zu werten. Professor Dieter Kugelmann ist ein gestandener juristischer Fachmann und überparteilich akzeptiert.“

 

Haller sagt weiter: „Als Parlament müssen wir an einer unabhängigen Aufklärung des Sachverhalts überaus interessiert sein. Es ist selbstverständlich das Recht des Parlaments, auch laufende Verfahren zu begleiten und von den beteiligten Stellen Informationen einzuholen. Wo eine vertrauliche Befassung notwendig oder ein Auskunftsersuchen aus Gründen der Verfahrenssicherung untunlich ist, kennen Verfassung und Geschäftsordnung geeignete Instrumente, die in der politischen Praxis geübt und bewährt sind. So machen alle Fraktionen immer wieder von ihrem Recht Gebrauch, sich im Rechtsausschuss auch von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen berichten zu lassen, ohne dass es hier grundsätzliche Bedenken von der CDU-Fraktion bekannt wären. Mit der Ablehnung des SPD-Antrags zeigt die CDU-Fraktion vor allem eins: In der Mauss-Affäre ist sie sehr nervös.“

 

Zum Hintergrund:

Die Einbringung eines sogenannten Berichtsantrags in die Ausschüsse des Landtags ist nach dessen Geschäftsordnung fristgebunden. Im Normalfall müssen zwischen Antragsstellung und Ausschusssitzung 10 Tage liegen, damit ein Antrag zum zeitlich nächsten Ausschusstermin behandelt werden kann. Wird ein Antrag nach Ablauf dieser Frist gestellt, wird er nun Gegenstand des unmittelbar folgenden Ausschusstermins, wenn alle Fraktionen dieser Behandlung zustimmen. Es war bisher im Landtag Rheinland-Pfalz üblich, dass einer verfristeten Einbringung dann zugestimmt wird, wenn ein aktuelles und für den Ausschuss relevantes Ereignisses nach Ablauf der Frist geschieht oder bekannt wird. Diese übliche Vorgehensweise hat die CDU-Fraktion mit ihrer heutigen Ablehnung verlassen.

 
 

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