Neue Regeln in Pflegeeinrichtungen erleichtern das Leben der Bewohner

Veröffentlicht in Pressemitteilung

Die Zahl der Geimpften in Pflegeeinrichtungen von Rheinland-Pfalz liegt im Durchschnitt bei über 90 Prozent. Beim Personal liegt die Quote bei mehr als 80 Prozent.

Inzwischen wurden über eine Million Erstimpfungen durchgeführt und alle Menschen aus der Priorisierungsgruppe 1, die eine Impfung wünschten, sind geimpft worden.

Wie das Gesundheitsministerium bekannt gab, wurden in der Priorisierungsgruppe 2 bisher ca. 170.000 70- bis 79-Jährige geimpft und die übrigen hätten einen Termin erhalten. Bis Mitte Mai seien die Erstimpfungen dieser Altersgruppe abgeschlossen. 57.000 Menschen, die wegen ihrer beruflichen Tätigkeit in die Gruppe 2 fallen und 140.000 weitere Personen, die bereits registriert sind, sollen im Mai ihren Impftermin mitgeteilt bekommen.

Aus der Priorisierungsgruppe 3 haben sich nach Angaben des Ministeriums bislang 315.000 Menschen registriert.

Eine Immunisierung liegt bei Personen vor, die 1. über einen vollständigen Impfschutz verfügen (14 Tage nach letzter Impfung) oder 2. Innerhalb der vergangenen sechs Monate eine Corona-Infektion überwunden haben, bzw. 3. eine Corona-Infektion überwunden haben und einmal geimpft wurden. 

Vom 3. Mai 2021 an gelten in den Pflege-Einrichtungen neue Regeln. Grundsätzlich gelten diese in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, deren 7-Tage-Inzidenz unter 100 pro 100.000 Einwohner liegt. 

Besonders erfreut zeigt sich der Landtagsabgeordnete Marc Ruland: „Diese Neuregelung bedeutet sowohl für viele Bewohner als auch für deren Familien und Freunde ein lang erwarteter und erlösender Schritt zurück in die Normalität!“  

Der Plan des Gesundheitsministeriums sieht eine Staffelung in drei Stufen je nach Immunisierungsquote vor: Stufe 1: Immunisierungsquote unter 75 Prozent, Stufe 2: Quote wischen 75 und 90 Prozent und Stufe 3: Quote von mehr als 90 Prozent. Je höher die Quote, desto mehr können die Einschränkungen aufgehoben werden:

In Stufe 1 können Bewohner untereinander wieder an Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen, wie zum Beispiel gemeinsames Basteln oder Kaffeetrinken. Zudem dürfen in diesem Fall pro Tag maximal zwei Besucher aus zwei Haushalten einen Bewohner besuchen.

In der Stufe 2 werden auch Angehörige und nahestehende Personen in die Öffnungen einbezogen. Sie dürfen dann an Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen. In dieser Stufe ist das Besuchsrecht noch weiter gefasst: Es dürfen pro Tag vier Personen zu Besuch kommen.

In Stufe 3 können die Bewohner mit Besuchern an allen Aktivitäten teilnehmen, die Bewohner müssen dann auch keine Maske tragen. Es gibt dann für die Besuchsrechte nur noch eine Einschränkung: Es dürfen sich nicht mehr als fünf Personen gleichzeitig im Zimmer eines Bewohners oder einer Bewohnerin aufhalten.

Als immunisiert gilt, wer vor 14 Tagen die zweite Schutzimpfung bekommen hat, wer in den letzten sechs Monaten eine Corona-Infektion überwunden hat oder wer eine Corona-Infektion überwunden und eine Schutzimpfung erhalten hat. 

 
 

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