Ruland: „Landtag schafft moderne Rechtsgrundlage für Verfassungsschutz“

Veröffentlicht in Pressemitteilung

 Rheinland-Pfälzisches Landesverfassungsschutzgesetz wurde novelliert

 

Ende Januar verabschiedete der Landtag Rheinland-Pfalz das zukünftige Landesverfassungsschutzgesetz. Die wichtigste Aufgabe des Verfassungsschutzes ist die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Spionageabwehr. Hierzu erklärt der Andernacher Landtagsabgeordnete Marc Ruland (SPD):

„Dieses neue Gesetz wird die Rechtsgrundlage des Verfassungsschutzes nach 20 Jahren erneuern und damit für die aktuellen und künftigen Herausforderungen wappnen. Besonders durch sicherheitspolitische Herausforderungen wie internationalen Terrorismus sowie rechtsextreme Kräfte wird deutlich, dass sich unsere Welt in dieser Hinsicht verändert hat. Unseren Verfassungsschutz – unser Frühwarnsystem bezüglich verfassungsfeindlicher Tendenzen – wollen wir daher modernisieren und dessen Befugnisse so anpassen, dass er und nicht die Extremisten den Takt angeben. Jeglicher Extremismus hat in unserer Gesellschaft nicht das Geringste verloren.“

 „In unserem Rechtsstaat gilt das Prinzip, dass besondere Eingriffe in die Lebenssphären einzelner – so wie es für einen effektiven Verfassungsschutz manchmal zwingend nötig ist – durch das Parlament kontrolliert werden. Daher wird die Novellierung des Verfassungsschutzes mit einer Ausweitung entsprechender parlamentarischen Kontrolle einhergehen. Besonders im Zusammenhang mit der braunen Terrorzelle „NSU“ wurde diese Notwendigkeit deutlich. Auch wenn es in Rheinland-Pfalz solche Probleme bisher nicht gab, ist es demokratische Notwendigkeit, vorbeugend tätig zu werden. Dabei wird es eine stärkere Kontrolle durch Abgeordnete geben sowie einer klaren Regelung zu V-Männern“, so Ruland weiter.

Die Ampel-Koalitionen hatten besonders in Bezug auf den Einsatz von V-Leuten während des Gesetzgebungsverfahrens den ursprünglichen Gesetzesentwurf an wenigen Stellen in Hinblick auf den behördlichen Datenschutz mittels Änderungsantrag geschärft.

 
 

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