Ruland: „Rettungsdienstgesetz wird zukunftsgerecht“

Veröffentlicht in Pressemitteilung

Initiative der SPD-geführten Ampel-Koalition wird Rettungsdienstgesetz umfassend novellieren – neues Berufsfeld entsteht

 

Der Mayen-Koblenzer SPD-Landtagsabgeordneter Marc Ruland begrüßt die neuesten Entwicklungen bezüglich des Rettungsdienstgesetzes. Der Landtag hat Ende Oktober den Regierungsentwurf für eine umfassende Novelle des Landesrettungsdienstgesetzes in erster Lesung beraten. Rettungsdienstgesetze regeln u.a. die Beförderung von kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen mit Krankenkraftwagen oder Luftfahrzeugen im Rahmen des Rettungs-dienstes, des Notfall- oder Krankentransportes.

Hierzu erklärt Ruland: „Der Gesetzesentwurf der Landesregierung ist unter der Feder des Innenministers Roger Lewentz entstanden und setzt die entscheidenden Schwerpunkte für ein Rettungsdienstgesetz, dass auch künftig gut da steht. Neben den Anpassungen an das europäische Vergaberecht werden Sanitätsorganisationen in ihrer Arbeit stärker unterstützt. Diese haben künftig bei der Vergabe der Rettungsdienstleistungen mehr Privilegien. Eine besonders prägende Tatsache ist die Einführung des Berufsbildes des Notfallsanitäters in das rheinland-pfälzische System. Eine dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter verleiht deren Absolventen die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. „Ab spätestens 2024 soll gesetzlich festgelegt immer ein solcher Notfallsanitäter bei Notfalltransporten an Bord sein. Für bereits heute ausgebildete Rettungsassistenten wird es dabei eine Übergangsmöglichkeit in Form eines Fortbildungsangebotes geben.“

„Ich begrüße diese Entwicklung sehr. Es ist wichtig, dass wir tragende Pflegeberufe im Rahmen der Berufsausbildungen anbieten. Des Weiteren ist der Einsatz von Notfallsanitätern bei Notfalltransporten ein wesentliches Mehr an Sicherheit für die Patienten“, so Ruland abschließend.

 
 

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