„Unser Dorf hat Zukunft“ ist attraktiver Landeswettbewerb

Veröffentlicht in Pressemitteilung

Andernacher SPD-Abgeordneter ruft zur Teilnahme auf – Ortsgemeinden können Zukunftsideen vorstellen

 

Auch für das Jahr 2020 wurde der Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ausgelobt. Dieser Wettbewerb zählt zu den bedeutendsten und engagiertesten ‚Bürger-Initiativen‘ in Rheinland-Pfalz. In den zwei vergangenen Wettbewerben hatten sich 334 Ortsgemeinden eingebracht. Die Teilnehmer reichen hierbei ihre vor Ort gelebten Konzepte ein, mit denen sie ihre Heimat zukunftsfähig gestalten. Der Wettbewerb soll damit den Menschen im ländlichen Raum dazu dienen, dass diese ihre eigenen Einflussmöglichkeiten auf ein lebenswertes zu Hause entdecken. Zeitgleich wirkt es als Ideenaustausch zwischen den einzelnen Ortsgemeinden.

„Mit einem umfassenden Dorferneuerungskonzept kann eine Gemeinde auch in Zeiten des demografischen Wandels und struktureller Veränderungen bestens aufgestellt sein. Es ist immer wieder aufs Neue schön zu sehen, zu welchen Gemeinschaftsleistungen die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz fähig sind“, so der Andernacher Landtagsabgeordnete Marc Ruland (SPD). „Deswegen rufe ich zur regen Teilnahme in Mayen-Koblenz auf!“ Die Gewinner werden mit Preisgeldern in Höhe von mehreren tausend Euro belohnt. Ebenso werden sie zeitgleich für den Bundesentscheid 2022 des Bundesland-wirtschaftsministeriums vorgeschlagen. 

Neu in diesem Jahr ist der Sonderpreis „Mehr Grün im Dorf“. Damit werden lokale Klimaschutzkonzepte besonders hervorgehoben. „Ein Dorf ist als Heimatort attraktiv, wenn es Funktionsfähig ist und den Menschen vor Ort gute Entwicklungsperspektiven bietet. Dies hängt vor allem von den Ideen und dem Engagement vor Ort ab. Hier müssen sich Staat und Bürger in ihren Wirkungsfähigkeiten für eine lebenswerte Heimat ergänzen“, so Ruland weiter.

Am Wettbewerb teilnehmen dürfen Ortsgemeinden mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern, Ortsteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern, die vom übrigen besiedelten Gemeindegebiet räumlich klar getrennt sind und eine geschlossene Ansiedlung. Die Gemeinden haben bis zum 20. März 2020 die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Kreisverwaltung zu bewerben. Weitere Wettbewerbsinformationen können dort oder bei den Verbandsgemeindeverwaltungen eingeholt werden.

 
 

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