Raab: Neuregelung der SGB II - Bezüge

Veröffentlicht in Bundespolitik

„Die CDU- Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Kreuznach ist entweder unwissend oder uninfomiert, wie die Höhe von Arbeitslosengeld II berechnet wird. Für Kinder in Bedarfsgemeinschaften sieht die Bundesregierung künftig eine zusätzliche jährliche Förderung von 120 Euro vor. Wie mit 10 Euro im Monat die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte soziale und kulturelle Teilhabe und Bildungschancen gesichert werden sollen, bleibt völlig unklar. Das Schulstarterpaket von 100 Euro im Jahr für Schulmaterialien, das die Bundesregierung als neu verkauft, hat bereits die Koalition aus CDU und SPD beschlossen. Ein Mittagessen erhalten Kinder an rheinland- pfälzischen Kitas und Ganztagsschulen seit Jahren, trotzdem begrüßen wir, wenn unser Ansatz auch auf Bundesebene greift“, sagte Heike Raab.

„Die Bundesregierung ist gegen Mindestlohn und damit gegen eine angemessene Entlohnung von Arbeit. Sie spielt Niedriglohnbezieher gegen die Empfänger von Arbeitslosengeld II aus, anstatt dafür zu sorgen, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können.“

 
 

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